Geburtenförderung

Die Gemeinde Eltendorf gewährt nach Vollendung des 1. Lebensjahres (bei aufrechter Hauptwohnsitzmeldung) eine Geburtenförderung in der Höhe von € 250,- in Form eines Sparbuches.

Voraussetzungen:
  • Ein Elternteil muss mindestens 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein (vor Geburt des Kindes).
  • Kind muss bei Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet werden

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Geburtenförderung.

    Gemeinde_Eltendorf_Wappen

    Gemeinde Eltendorf

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