Wohnbauförderung

Sprechtage in der BH Jennersdorf:
http://www.e-government.bgld.gv.at/wbf/basisinfo/sprechtage.htm
Aus organisatorischen Gründen ist es der Wunsch der Wohnbauförderung beim Amt der Bgld. Landesregierung, dass sich in Zukunft Personen, die den Sprechtag der WBF in der BH Jennersdorf in Anspruch nehmen wollen, rechtzeitig telefonisch bei der BH Jennersdorf (03329 / 45202-4712) anmelden.

Gemeindewohnbauförderung:
Von der Gemeinde Eltendorf wiederum wird einmalig eine Wohnbauförderung in Höhe von € 1.000,-- gewährt.

Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
  • schriftliches Ansuchen an die Gemeinde
  • Genehmigtes Wohnbauförderungsdarlehen für
  •        Wohnhausneubau
           Althausankauf
           Fertigstellungs- und Zubaudarlehen
           umfassende Sanierung (Mindestlandesförderung € 25.000,--)
           Wohnungen bei Siedlungsgenossenschaften (wird nur einmal gefördert)

    Auszahlung:
  • bei Vorlage des Benützungsbescheides
  • Zusage der Landesregierung für Althauskaufsdarlehen
  • bei Vorlage des Benützungsfreigabebescheides mit der letzten Ratenzahlung vom Land
  • bei Vorlage des Mietvertrages

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Wohnbauförderung.

    Gemeinde_Eltendorf_Wappen

    Gemeinde Eltendorf

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