Meldeamt

Anmeldung in der Gemeinde
Es ist ein Meldeformular auszufüllen und vom Unterkunftsgeber sowie vom Meldepflichtigen zu unterschreiben.

Bei Anmeldung eines Wohnsitzes sind folgende Dokumente vorzulegen.
-) amtl. Lichtbildausweis
-) Geburtsurkunde
-) Staatsbürgerschaftsnachweis
-) Heiratsurkunde

Die Abmeldung des alten Wohnsitzes erfolgt automatisch bei der Anmeldung, dh Sie brauchen sich nicht extra bei Ihrem vorherigen Wohnsitz im Gemeindeamt abmelden.
Die Ausstellung der Meldebestätigung ist bei der Anmeldung gratis.
Jede weitere im Nachhinein benötigte Meldebestätigung kostet € 3,--

Meldezettel (die Daten sind vollständig auszufüllen)
Meldezettel zum Download als PDF-Dokument

Personen-/Meldeauskunft
In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen.
Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:
-) Vorname der gesuchten Person
-) Nachname der gesuchten Person

Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:
-) Antragsgebühr: € 14,30
Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung
-) Abfragen aus dem zentralen Melderegisters: € 3,00
-) Abfragen aus dem örtlichen Melderegisters: € 2,10

Wenn Sie die Anfrage per Post stellen, dann müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitäsdaten des Antragstellers hervorgehen, beigelegt sein.

Kosten für die Beglaubigung:
€ 1,50 + 20 % USt für Notariatskosten
€ 3,60 Gebühren

Die Gebühr ist auch fällig wenn die Abfrage ergebnislos war.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Meldeauskunft, Gebühren sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/94/Seite.940000.html


Wohnsitzerklärung
Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.

-) Gebühren: keine


Strafregisterbescheinigung
(Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung kann im Gemeindeamt beantragt werden.

Mitzubringende Dokumente:
-) amtlicher Lichtbildausweis

im Falle einer Namensänderung:
-) Heirats- oder Scheidungsurkunde

Gebühren:
€ 28,60 Bundesgebühr (€ 14,30 für schriftlichen Antrag, €14,30 für Zeugnisgebühr)
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

Wenn das Dokument lediglich zur Vorlage einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person zB. Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll
€ 14,30 Bundesgebühr (schriftlicher Antrag)
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

bei mündlicher Antragstellung wäre in diesem Fall nur die Verwaltungsabgabe von € 2,10 zu zahlen.

Hier finden Sie weitere Informationen über mitzubringende Dokumente, Gebühren und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/30/Seite.300000.html


Gemeinde_Eltendorf_Wappen

Gemeinde Eltendorf

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