Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen - Sterbefall:
Geburtsurkunde
ggf. Nachweis des akademischen Grades
Heiratsurkunde/ ggf. Nachweis der Auflösung der Ehe
Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
Reisepass (bei Ausländern)
ggf. Meldebestätigung (ZMR)
Adresse des Hinterbliebenen bzw. Beerdigungsauftraggebers
Vor-/Familienname und Alter der Waisen
Adresse der Bestattungsanstalt
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Hinweis:
Auf Wunsch bzw. Auftrag des Hinterbliebenen bzw. Beerdigungsauftraggebers übernimmt die Bestattungsanstalt sämtliche Behördenwege (Übermittlung der Anzeige, der Urkunden, sowie der Totenbeschaupapiere an die zuständigen Stellen, Bestellung der Sterbeurkunden, udgl.). Für die Leichenüberführung bzw. -bestattung ist die Bestattungsanstalt zuständig.
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Kosten:
€ 9,30 für 1 Abschrift aus dem Sterbebuch(=Sterbeurkunde) z.B. für Notar,Grundbuch,etc.
1 gebührenfreie Todesbestätigung für die Sozialversicherung
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