Standesamt - Todesfall

Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen - Sterbefall:
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis des akademischen Grades
  • Heiratsurkunde/ ggf. Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)
  • Reisepass (bei Ausländern)
  • ggf. Meldebestätigung (ZMR)
  • Adresse des Hinterbliebenen bzw. Beerdigungsauftraggebers
  • Vor-/Familienname und Alter der Waisen
  • Adresse der Bestattungsanstalt

  • Hinweis:
  • Auf Wunsch bzw. Auftrag des Hinterbliebenen bzw. Beerdigungsauftraggebers übernimmt die Bestattungsanstalt sämtliche Behördenwege (Übermittlung der Anzeige, der Urkunden, sowie der Totenbeschaupapiere an die zuständigen Stellen, Bestellung der Sterbeurkunden, udgl.). Für die Leichenüberführung bzw. -bestattung ist die Bestattungsanstalt zuständig.

  • Kosten:
  • € 9,30 für 1 Abschrift aus dem Sterbebuch(=Sterbeurkunde) z.B. für Notar,Grundbuch,etc.
  • 1 gebührenfreie Todesbestätigung für die Sozialversicherung
  • Gemeinde_Eltendorf_Wappen

    Gemeinde Eltendorf

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